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RSV ist ein häufig vorkommender Erreger von Atemwegsinfektionen: Modellierungen gehen von jährlich rund 186.000 RSV-bedingten Hospitalisierungena mit etwa 16.000 Todesfällenb bei Menschen ab 60 Jahren allein in Deutschland aus.2 Weiterhin kann RSV bei dieser Personengruppe zu Bronchitiden und Pneumonien sowie zur Verschlimmerung von Grunderkrankungen wie z. B. Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Herzinsuffizienz führen.3
Zur Prävention von RSV-Erkrankungen empfiehlt die STIKO daher eine RSV-Schutzimpfung für folgende Personengruppen:4
Zu den Grunderkrankungen, bei denen eine RSV-Schutzimpfung ab 60 Jahren empfohlen ist, zählen unter anderem schwere Formen von:
Einrichtungen der Pflege sind laut Schutzimpfungs-Richtlinie ambulante Pflegedienste und teil- oder vollstationäre Pflegeheime, die Pflegebedürftige unter Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft tagsüber, nachts oder rund um die Uhr pflegen. Betreuungsdienste, die dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung für Pflegebedürftige erbringen, sind ebenfalls als Einrichtungen der Pflege definiert.5
Laut STIKO sind die Menschen in Deutschland in allen Altersgruppen nach wie vor unzureichend geimpft. Das gilt auch für Personen aus Risikogruppen. Daher empfiehlt die STIKO Ärzt:innen und medizinischem Personal, jeden Kontakt zu nutzen, um den Impfstatus zu überprüfen und Impfungen durchzuführen.6
Die STIKO empfiehlt eine einmalige Impfung möglichst im September/Anfang Oktober, um bereits in der darauffolgenden RSV-Saison (November bis April) einen bestmöglichen Schutz zu haben.4 Die RSV-Impfung ist keine jährliche Impfung. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann die STIKO noch keine Aussage darüber treffen, wie lange der Impfschutz anhält und ob in Zukunft Auffrischungsimpfungen empfohlen werden. Die in Deutschland verfügbaren Impfstoffe zeigen in ihren Zulassungsstudien eine gute Wirksamkeit über mindestens 2 Saisons. Um die Anzahl der Arztbesuche zu reduzieren, kann die RSV-Impfung mit der saisonalen Influenza-Impfung kombiniert werden. Abhängig vom verwendeten Impfstoff ist auch die gemeinsame Gabe mit einem COVID-19-mRNA-Impfstoff möglich.
Basierend auf der STIKO-Empfehlung wurde die RSV-Impfung neu in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen.7 Die RSV-Impfung gilt somit für die oben genannten Personengruppen als Kassen- oder Pflichtleistung. Mit Aufnahme in die regionalen Impfvereinbarungen ist der Bezug über den Sprechstundenbedarf (SSB) möglich. Einige Krankenkassen erstatten eine RSV-Impfung bei einer ärztlichen Empfehlung aber auch über die STIKO-Empfehlung hinaus. Bei den privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung von den im Vertrag vereinbarten Tarifleistungen ab.
Es gibt auch die Möglichkeit der maternalen Immunisierung, also der Impfung in der Schwangerschaft zum Schutz Neugeborener ab Geburt. Einer der 2 von der STIKO empfohlenen proteinbasierten RSV-Impfstoffe ist für die maternale Immunisierung zugelassen. Die zweifache Zulassung umfasst die Impfung Schwangerer in Schwangerschaftswoche 24 bis 36, um Säuglinge ab Geburt bis zu einem Alter von 6 Monaten vor RSV-bedingten Erkrankungen der unteren Atemwege zu schützen.8 Der passive Schutz für Säuglinge wird durch den Transfer schützender Antikörper von der werdenden Mutter vermittelt.9
Die STIKO berät regelmäßig, und es wird erwartet, dass sie eine Stellungnahme zur maternalen RSV-Immunisierung abgibt.
Gynäkologische Fachgesellschaften sowie die Sächsische Impfkommission (SIKO) befürworten die maternale RSV-Immunisierung.8,9
RSV kann auch bei Neugeborenen und Säuglingen schwere Atemwegserkrankungen hervorrufen. Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe mit einem monoklonalen Antikörper, der eine passive Immunisierung bewirkt.10Die Prophylaxe soll Säuglinge die erste RSV-Saison hindurch vor dem Erreger schützen.
Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen diese möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten.11Neugeborene, die während der RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen die Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt bekommen.11
Gut zu wissen: Eine RSV-Immunisierung mit dem Antikörper kann bei gesunden, reifgeborenen Säuglingen entfallen, wenn die Mutter während der aktuellen Schwangerschaft mindestens 2 Wochen vor der Geburt eine RSV-Impfung erhalten hat (maternale RSV-Immunisierung).10
RSV-Infektionen können auch für Kleinkinder ein Risiko darstellen. Es gibt aber aktuell für diese Altersgruppe noch keine zugelassenen Impfstoffe.
Die STIKO empfiehlt eine einmalige RSV-Impfung für Personen ab 75 Jahren als Standardimpfung. Zusätzlich empfohlen wird die Impfung als Indikationsimpfung für Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form bestimmter Grunderkrankungen haben (siehe unten) oder in einer Pflegeeinrichtung leben.1
Eine Impfung gegen RSV wird von der STIKO für Personen ab 60 Jahren mit solchen Grunderkrankungen empfohlen, die mit einem deutlich erhöhten Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung einhergehen:1
Einrichtungen der Pflege sind laut Schutzimpfungs-Richtlinie:5
Die einmalige RSV-Impfung sollte möglichst im September/Anfang Oktober erfolgen, um in der folgenden RSV-Saison bestmöglich zu schützen.4
Die beiden STIKO-empfohlenen proteinbasierten RSV-Impfstoffe können gleichzeitig mit der saisonalen Grippe-Impfung verabreicht werden.10 Einer der beiden kann auch gleichzeitig mit einem COVID-19-mRNA-Impfstoff verabreicht werden.
Die RSV-Impfung ist auch nach einer überstandenen RSV-Infektion möglich und sinnvoll, zumal die Infektion keine lange Immunität vermittelt. Für eine gesicherte Diagnose ist ein Erregernachweis notwendig. Bei einer nachgewiesenen Infektion besteht eine Meldepflicht seitens der Arztpraxis an die zuständige Behörde.11
Die beiden zugelassenen proteinbasierten RSV-Impfstoffe zeigen in den Studien zu Personen ab 60 Jahren eine hohe Wirksamkeit. Das Risiko für eine RSV-bedingte Erkrankung der unteren Atemwege wird um etwa 75 % reduziert.1
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen richten sich an Fachkreise.
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