Die Sichelzellkrankheit braucht eine dauerhafte Behandlung. Weil sie viele Auswirkungen hat und diese alle Organe betreffen können, ist dazu ein Behandlungsteam von Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen notwendig. Soll eine neue Fachärztin oder ein neuer Facharzt hinzugezogen werden, wird dafür häufig eine Überweisung ausgestellt. Die Medikamente zur Behandlung der Sichelzellkrankheit sind oft verschreibungspflichtig. Das bedeutet, man bekommt ein Rezept. In der Apotheke erhält man damit die verordneten Medikamente.
Damit alle Betroffenen und ihre Angehörigen die Hilfe erhalten, die sie brauchen, um das Leben mit der Sichelzellkrankheit zu meistern, gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote. Das Spektrum reicht von sprachlicher Unterstützung über Hilfe bei Antragstellungen bis hin zur kultursensiblen Selbsthilfe.
Hier wird erklärt,
was ein Rezept/E-Rezept ist und wie man es einlöst,
was eine Überweisung ist,
wer die Sichelzellkrankheit behandelt,
wo es Informationen zu Behandlungszentren für die Sichelzellkrankheit gibt,
wie man Fahrtkosten von der Krankenkasse erstattet bekommt,
wann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann
wo es weitere Unterstützung gibt
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland gibt das webportal Migration und Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit. Dort gibt es eine Vielzahl an Broschüren und Infomaterialien in über 40 Sprachen zum deutschen Gesundheitswesen und verschiedenen Gesundheitsthemen wie z. B. Gesundheitsvorsorge, Kindergesundheit und Schutzimpfungen.
Eine Überweisung erleichtert die Kommunikation zwischen den Ärzt:innen. Ein Überweisungsschein wird häufig dann ausgestellt, wenn eine Fachärztin oder ein Facharzt zur Behandlung hinzugezogen werden soll, oder wenn z. B. bestimmte Untersuchungen angefragt werden.7 Auf dem Formular steht die Diagnose, welche Befunde bisher vorliegen und möglicherweise auch, welche Medikamente verschrieben wurden.7 Das soll verhindern, dass Untersuchungen doppelt durchgeführt oder Medikamente verschrieben werden, die gefährliche Wechselwirkungen haben können.7 Die Fachärztin oder der Facharzt informiert anschließend die Ärztin oder den Arzt, die bzw. der die Überweisung ausgestellt hat, über die Befunde und die weitere Behandlung.7
Der Schwerbehindertenausweis bietet Ihnen sogenannte „Nachteilsausgleiche“ in verschiedenen Lebensbereichen. Dazu gehören Steuererleichterungen, etwa durch eine reduzierte Kfz-Steuer und einen Behindertenpauschbetrag, besondere Regeln beim Parken von Autos und Vergünstigungen für die Nutzung von Verkehrsmitteln (sogenannte „Mobilitätshilfen“), damit Sie im Alltag mobil bleiben und an Veranstaltungen teilnehmen können.16
Auch im Berufsleben haben schwerbehinderte Menschen besondere Rechte: z. B. bei der Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, bei den Leistungsanforderungen, bei beruflicher Förderung sowie beim Teilzeitanspruch und Kündigungsschutz. Außerdem stehen ihnen zusätzliche Urlaubstage zu.
Die jeweiligen Behinderungen, gesundheitlichen Einschränkungen und Nachteilsausgleiche werden im Schwerbehindertenausweis durch sogenannte „Merkzeichen“ kenntlich gemacht.
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, gelten als schwerbehindert. Sie haben damit einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Einen Antrag kann stellen, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, in Deutschland arbeitet oder sich gewöhnlich hier aufhält.17 (weitere Informationen und eine Anleitung zum Beantragen eines solchen Ausweises gibt es beim VDK.
Unterstützung für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten gibt es hier.
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