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Diese Broschüre gibt SCD-Patient:innen und ihren Angehörigen einen Überblick über das deutsche Gesundheitssystem und:
Die Sichelzellkrankheit ist eine chronische Erkrankung, denn sie begleitet Betroffene ein Leben lang und benötigt eine dauerhafte Behandlung. Für die Behandlung der Sichelzellkrankheit ist die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Versorgungseinrichtungen notwendig. Idealerweise sollten Patient:innen mit Sichelzellkrankheit sich regelmäßig in einem spezialisierten Behandlungszentrum für Sichelzellkrankheit vorstellen und behandeln lassen, um mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen und sogar zu vermeiden.
Um Ihnen die Navigation durch das komplexe deutsche Gesundheitssystem zu erleichtern, liefert Ihnen diese Seite wertvolle Informationen darüber,
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland gibt das webportal Migration und Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit. Dort gibt es eine Vielzahl an Broschüren und Infomaterialien in über 40 Sprachen zum deutschen Gesundheitswesen und verschiedenen Gesundheitsthemen wie z. B. Gesundheitsvorsorge, Kindergesundheit und Schutzimpfungen.
Wenden Sie sich bei nicht-lebensbedrohlichen Beschwerden an Ihre Haus-/Kinderärzt:innen. Kinderärzt:innen behandeln Menschen bis zum 18. Lebensjahr, viele Jugendliche wechseln jedoch bereits früher zu einem Hausarzt oder einer Hausärztin.
Bei akuten Beschwerden brauchen Sie in der Regel keinen Termin – erkundigen Sie sich aber vorher nach den Sprechzeiten und berücksichtigen Sie, dass es trotzdem zu Wartezeiten kommen kann. Bringen Sie immer Ihre Gesundheitskarte oder, wenn Sie Asylbewerber sind, Ihren Behandlungsschein mit. Suchen Sie sich am besten eine Praxis in Ihrer Nähe, die sie gut erreichen können. Sie dürfen Ihre Haus oder Kinderarztpraxis frei wählen.
Meist wird die Sichelzellkrankheit von Fachärzt:innen für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie oder Kinderärzt:innen mit Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie behandelt. Diese Ärzt:innen haben sich auf die Behandlung von Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe spezialisiert. Sie behandeln auch Krebserkrankungen. Manche arbeiten als niedergelassene Ärzt:innen in einer Praxis, andere in einem Krankenhaus. Oft arbeiten Fachärzt:innen verschiedener Fachrichtungen auch gemeinsam in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Ein MVZ kann an ein Krankenhaus angegliedert sein, versorgt Patient:innen allerdings ambulant. Dies bedeutet, dass die Patiente:innen nicht über Nacht bleiben. Eine Behandlung im Krankenhaus über Nacht bezeichnet man als stationär.
Für die Behandlung beim Facharzt oder bei der Fachärztin ist eine Überweisung Ihrer Haus- oder Kinderärzt:innen notwendig. Zusätzlich müssen Sie einen Termin im Vorfeld vereinbaren über Telefon, per E-Mail oder ggf. über kostenlose Online-Dienste. Auch Ihre Haus-/Kinderärzt:innen sowie der ärztliche Bereitschaftsdienst (erreichbar unter 116117) können Ihnen einen Termin vermitteln.
Im Idealfall sollte die Behandlung der Sichelzellkrankheit (SCD) von einem spezialisierten Behandlungszentrum in enger Zusammenarbeit mit Haus-/Kinderärzt:innen durchgeführt werden. Die Betreuung in einem solchen spezialisierten Behandlungszentrum findet durch ein Team statt, welches sich gut mit der Behandlung der Sichelzellkrankheit auskennt. Dazu können gehören:
Man braucht neben der E-Rezept-App auch die eGK und ein Smartphone. Zusätzlich ist eine PIN von der Krankenkasse notwendig. Oder man meldet sich über die App der Elektronischen Gesundheitsakte (ePA) an. Man erhält das E-Rezept direkt auf das Smartphone. Es kann an eine Apotheke verschickt werden oder man kann das E-Rezept direkt in einer Apotheke vor Ort einlösen.
Tipp: die E-Rezept-App gibt es kostenfrei im App Store, im Google Play Store oder in der AppGallery.
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann eine Bestätigung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin verlangen, dass Sie tatsachlich krank sind: eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese muss Ihrem Arbeitsgeber oder Ihrer Arbeitsgeberin ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt werden. Er oder sie kann jedoch bereits ab dem ersten Fehltag eine Bestätigung des Arztes oder der Ärztin verlangen. Sollten Sie länger krank sein, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin eine neue AU vorzulegen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin nicht mitteilen, warum Sie krank sind.
Auch wenn Ihr Kind krank ist, können Sie von der Arbeit freigestellt werden. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine AU, welche vom Arzt oder von der Ärztin ausgestellt wird, der oder die ihr Kind behandelt. Diese müssen Sie im Gegensatz zur eigenen AU jedoch bereits ab dem ersten Fehltag einreichen.
Auch im Krankheitsfall ist Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin verpflichtet, Ihnen Gehalt zuzahlen. Wenn Sie mehr als sechs Wochen lang innerhalb eines Jahres aufgrund derselben Erkrankung fehlen, muss Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin allerdings nicht mehr zahlen. Sie erhalten dann von Ihrer Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % des Nettoeinkommens. Das Krankengeld wird bis zu 1,5 Jahre innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Der Zeitraum wird ab dem ersten Tag der Krankschreibung berechnet.
Auch wenn Ihr Kind krank ist und Sie es betreuen müssen, haben Sie einen Anspruch auf bezahlte Krankheitstage und Krankengeld. Dies gilt auch, wenn Sie von zu Hause oder in Teilzeit arbeiten. Bei Kindern unter zwölf Jahren stehen gesetzlich krankenversicherten Eltern pro Kind 30 Kinderkrankentage zu. Bei alleinerziehenden Eltern sind es 60 Tage. Bei Kindern mit Behinderung entfällt die Altersgrenze. Das Kinderkrankengeld betragt in der Regel 90 % des Bruttoarbeitslohns. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung – einem sogenannten Minijob – nachgehen.
Einen Antrag kann stellen, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, in Deutschland arbeitet oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhält. Weitere Informationen und eine Anleitung zum Beantragen des Schwerbehindertenausweis gibt es beim VDK.
Unterstützung für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten gibt es hier.
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