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Biosimilars & Biologika
Der komplexe Produktionsprozess der Biologika in lebenden Zellen ist exakt definiert. Er bestimmt nicht nur die endgültige Aminosäuresequenz und die Position posttranslationaler Modifikationen (z.B. Glykosylierung), sondern auch die räumliche Faltung und Tertiärstruktur des Glykoproteins.
Von der Entwicklung eines Biologikums bis zur Einführung als zugelassenes Fertigarzneimittel können erfahrungsgemäß etwa 10 Jahre vergehen.1 Da nach Ablauf des Patentschutzes ein Zweitanbieter zwar Zugriff auf die genaue Aminosäuresequenz und Zusammensetzung des Produkts hat, jedoch das komplexe Herstellungsverfahren des Originalanbieters weiterhin unter Verschluss bleibt und dem Zweitanbieter nicht zugänglich ist, muss dieser selbst einen entsprechenden Produktionsprozess etablieren („the process makes the product“), sodass es auch bei einem Biosimilar bis zu 8 Jahre dauern kann, bis es zur Markteinführung kommt.2 Damit fallen für ein Biosimilar auch deutlich höhere Entwicklungskosten an als für ein Generikum (150–200 Mio. Euro vs. 2-6 Mio. Euro).3
Diese Kostensteigerung beruht aber auch auf dem wesentlich aufwendigeren Zulassungsverfahren durch die European Medicines Agency (EMA), da im Gegensatz zu einem Generikum nicht nur klinisch-pharmakokinetische Vergleichsuntersuchungen an gesunden Probanden (Bioäquivalenzprüfungen) vorgelegt werden müssen, sondern neben einem sehr umfangreichen Komparabilitätsprogramm auch eine direkte Vergleichsstudie (Phase III) mit dem Referenzarzneimittel in einer sensitiven Indikation durchzuführen ist, die die Äquivalenz des Biosimilars belegt.4,5
Jedes Biosimilar muss in einem sehr umfangreichen, von der EMA vorgegebenen Studienprogramm seine Äquivalenz gegenüber dem Referenzarzneimittel belegen, sodass von einer Gleichwertigkeit dieser Produkte ausgegangen werden kann.
Ziel bei der Entwicklung von Biosimilars ist zu belegen, dass auf Basis der Totality of Evidence (Gesamtheit der Evidenz) keine klinisch bedeutsamen Unterschiede vorliegen, und nicht der erneute Nachweis eines Nutzens.
Bei den Bioidenticals handelt es sich tatsächlich um völlig identische Biologika, da sie von einem pharmazeutischen Unternehmen im gleichen Herstellungsprozess gewonnen werden, aber später von unterschiedlichen pharmazeutischen Unternehmen unter verschiedenen Fertigarzneimittelnamen vertrieben werden.13,14
Bioquestionables hingegen sind Kopien von Biopharmazeutika, deren Zulassung außerhalb der EU erfolgte. Da sich die Produktionsprozesse und die zulassungsrelevanten Vorgaben (etwa die Anforderungen an die klinischen Studien) in der Regel erheblich von denen der EMA unterscheiden, sollten solche Präparate nicht als Biosimilars (im Sinne der EMA), sondern als Bioquestionables bezeichnet werden, um den qualitativen Abgrenzungen gerecht zu werden.15
Hier erhalten Sie einen Überblick über unser Produktportfolio im Bereich der Biosimilars.
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