Digitale Therapie mit Evidenznachweis:
So vielversprechend sind DiGA für Sie und Ihre Patient:innen

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Kardiomyopathie ist jetzt kausal behandelbar!

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Mit Inkrafttreten des DVG (Digitale-Versorgung-Gesetzes) haben ca. 73 Millionen Versicherte einen Anspruch auf eine Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Hier haben wir zusammengefasst, was DiGA von konventionellen Gesundheits-Apps unterscheidet und wie Sie in Ihrem Praxisalltag davon profitieren können.Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?DiGA sind CE-zertifizierte Medizinprodukte der Risikoklassen I und IIa, deren Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruhen. Sie durchlaufen ein anspruchsvolles Bewertungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Hier erfahren Sie was bei Verordnung und Vergütung von DiGA zu beachten ist und können sich eine praktische Ausfüllhilfe für das Rezept herunterladen.Das Bewertungsverfahren: Evidenznachweis im FokusIm Zuge des Bewertungsverfahrens ermittelt das BfArM, inwiefern die strengen Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und -sicherheit, Funktionstauglichkeit und Qualität erfüllt werden.
Außerdem werden DiGA auf nachweislich positive Versorgungseffekte geprüft. Diese umfassen einen medizinischen Nutzen und/oder Verbesserungen des Verfahrens aus Sicht der Patient:innen.
Kostenübernahme durch die GKVHat eine DiGA das Bewertungsverfahren des BfArM erfolgreich abgeschlossen, wird diese in das Register erstattungsfähiger DiGA aufgenommen. Damit ist der Weg geebnet für eine Kostenübernahme der digitalen Gesundheitsanwendung durch die Gesetzlichen Krankenkassen. Der Erstattungspreis ist dabei an die Größe der positiven Versorgungseffekte gekoppelt, um das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Hier erfahren Sie was bei Verordnung und Vergütung von DiGA zu beachten ist und können sich eine praktische Ausfüllhilfe für das Rezept herunterladen.
Wissenswertes zur Verordnung und Vergütung von DiGA

Wie DiGA verordnet werden und was sie zur Vergütung wissen sollten, erfahren Sie hier.

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